So setzt sich die Förderung zusammen
| Baustein | Höhe | Für wen? |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle, auch Vermieter |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % (bis 31.01.2027), danach sinkend | Selbstnutzer, die eine alte fossile Heizung ersetzen |
| Einkommensbonus | 10 bis 40 % | Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen bis 50.000 € (mit Kind bis 60.000 €) |
| Höchstens | 70 %, bei kleinen Einkommen 80 % |
Gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit. Der maximale Zuschuss liegt damit bei 19.600 €, bei kleinen Einkommen bei 22.400 €.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt bald
Den Bonus gibt es, wenn Sie eine funktionierende Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, eine Gasetagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Er sinkt alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte:
| Antrag | Klimabonus | Höchstbetrag Kosten |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 12 % | 27.250 € |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 8 % | 26.500 € |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 4 % | 25.750 € |
| ab 01.08.2028 | entfällt | 25.000 € |
Wer ohnehin über einen Heizungstausch nachdenkt, spart also mit einem frühen Antrag.
Einkommensbonus
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, nicht das Brutto. Lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, gelten um 10.000 € höhere Grenzen:
| Zu versteuerndes Einkommen | ohne Kind | mit Kind |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 40 % |
| 30.001 bis 40.000 € | 30 % | 40 % |
| 40.001 bis 50.000 € | 10 % | 30 % |
| 50.001 bis 60.000 € | keiner | 10 % |
Welche Heizungen werden gefördert?
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen wie Pellet- oder Hackschnitzelheizungen
- Solarthermie
- Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz (Fernwärme)
- Brennstoffzellenheizungen
Neue Öl- oder reine Gasheizungen werden nicht gefördert. Gebrauchte Anlagen und Eigenbau sind ebenfalls ausgeschlossen.
Wichtig: erst beantragen, dann beauftragen
- Der Antrag muss bei der KfW gestellt werden, bevor die Arbeiten beginnen.
- Sie dürfen den Vertrag mit dem Fachbetrieb vorher abschließen, aber nur mit einer Klausel, dass er nur bei einer Förderzusage gilt. Diese Klausel lässt sich nicht nachträglich ergänzen.
- Für den Antrag brauchen Sie eine „Bestätigung zum Antrag“ von Ihrem Fachbetrieb oder Energieberater.
- Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, die Heizung einzubauen.
Was ändert sich 2027?
Die Bundesregierung plant für Anfang 2027 einen Bonus für Wärmepumpen aus europäischer Produktion. Wärmepumpen von außerhalb der EU könnten dann weniger Grundförderung bekommen. Die Details stehen noch nicht fest. Sobald sie veröffentlicht sind, wird der Rechner angepasst.